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Weiterbildung und Qualifizierung
MAN LERNT NIE AUS!
Die berufliche Weiterentwicklung von Frauen und Männern jeglicher Herkunft, auch ohne bereits erreichte Qualifizierungen, ist uns sehr wichtig. Wir beraten Sie unabhängig und orientieren uns an Ihren persönlichen Voraussetzungen, Interessen und Zielen.
In der >> Tabelle finden Sie unsere Angebote.
Landesnetzwerk Weiterbildungsberatung
Die Beratung des LNWBB orientiert sich an den persönlichen Voraussetzungen, Interessen und Zielen und berücksichtigt Angebote unterschiedlicher Weiterbildungsanbieter. Das Landesnetzwerk Weiterbildungsberatung BW bietet kostenfreie und unabhängige Beratungen zum Thema Weiterbildung.
Zielgruppe: Frauen und Männer aus dem Stadt- und Landkreis Heilbronn, die an einer Weiterbildung interessiert sind.
Inhalte
- Berufliche Weiterqualifizierung
- Ausbildungsmöglichkeiten
- Zweiter Bildungsweg
- Lernen einer Fremdsprache
- Optionen beruflicher Neuorientierung
- Auswege aus der Arbeitslosigkeit
- Beruflichen Wiedereinstieg
- Finanzierungsmöglichkeiten von Fort- und Weiterbildungen
Finanzierung: Das LN WBB wird durch das Ministerium für Kultur, Jugend und Sport Baden-Württemberg gefördert. Träger der Koordinationsstelle des LN WBB ist der Volkshochschulverband Baden-Württemberg e. V.
Wir beraten Sie gerne!
AGH - Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung
ARKUS organisiert im Auftrag der Agentur für Arbeit und der Jobcenter im Stadt- und Landkreis Heilbronn Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den 1. Arbeitsmarkt für Personen mit Vermittlungshemmnissen.
Ziel
Heranführung an den 1. Arbeitsmarkt. Erhalt und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit durch Vermittlung einer festen Tagesstruktur.
Zielgruppe
Erwerbslose Hilfebedürftige, Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte über 25 Jahre im SGB II-Bezug
Teilnahmedauer
bis zu 6 Monate mit der Option einer Verlängerung um weitere 3 bis 6 Monate
Teilnahmevoraussetzung
Die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit erfolgt durch Zuweisung des Jobcenter Stadtkreis Heilbronn. Dieses legt den zeitlichen Umfang und den internen Einsatzbereich fest.
Inhalte
Individuell arbeiten die Teilnehmenden zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche und bekommen dafür eine Mehraufwandsentschädigung von 1,50 € im Stadtkreis Heilbronn. Arbeitsgelegenheiten bestehen in verschiedenen internen Bereichen.
Finanzierung
Jobcenter Stadtkreis Heilbronn
Teilhabe am Arbeitsmarkt § 16i SGB II
Ziele:
- Eröffnung von Teilhabechancen
- Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeiten
- längerfristige teilhabeorientierte Beschäftigungsperspektive
Zielgruppe:
- Personen, die älter als 25 Jahre sind und seit mindestens 6 Jahren in den letzten Jahren SGB-II-Leistungen bezogen haben
- Sonderregelungen gibt es für Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigem Kind leben bzw. schwerbehindert sind im Sinne de §2 Absatz 2 und 3 SGB IX
Teilnahmedauer:
- max. Förderdauer bis zu 5 Jahre
Zugangsvoraussetzungen:
- Das Jobcenter entscheidet nach Prüfung der Vorraussetzungen über Förderung
- Erst nach einer positiven Entscheidung des Jobcenters kann ein Arbeitsvertrag geschlossen werden und der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss
Inhalte:
- Angebote von marktnahen Arbeitsplätzen und Tätigkeiten, die die Personen in die betreibliche Strukturen und Arbeitsprozesse einbindet.
- Unterstützung durch eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung
- erforderliche Weiterbildung und externe betreibliche Praktika sind möglich
Finanzierung:
- finanziert über einen degressiven Lohnkostenzuschuss über das Jobcenter aus Bundesmitteln